Ändert sich durch die Senkung von Rentenfaktoren etwas für den Arbeitgeber, also die Kundenunternehmen von MetallRente?

Rentenfaktoren

Nein, sofern der Arbeitgeber arbeitsrechtlich i.W. in der sog. Entgeltumwandlungsvereinbarung nicht mehr zugesagt hat, als im Versicherungsvertrag mit dem Versorgungswerk vereinbart worden ist. Weil die garantierte Mindestrente auch bei Anpassungen des Rentenfaktors immer bestehen bleibt, muss der Arbeitgeber nicht z.B. für eine geringere Startgesamtrente haften. Bei Gleichlauf von Zusage und Vertrag mit dem Versorgungsvertrag steht der Arbeitgeber für die garantierte Mindestrente bzw. für ein garantiertes Mindestkapital ein, die/ das auch von einer Senkung von Rentenfaktoren bei uns nicht betroffen sind. Anpassungen von Rentenfaktoren greifen somit arbeitsrechtlich weder in den sog. past service noch in den future service ein.