Ja, du erhältst die volle Leistung im vereinbarten Leistungszeitraum bei Pflegebedürftigkeit analog Pflegegrad 2 der gesetzlichen Rentenversicherung, bei Einschränkung der Alltagskompetenz infolge von Demenz, wenn du bei drei von sechs Aktivitäten des täglichen Lebens Hilfe benötigst. Dazu zählen: Fortbewegen im Zimmer, Aufstehen und Zu-Bett-Gehen, An- und Auskleiden, Einnehmen von Mahlzeiten und Getränken, Waschen, Kämmen oder Rasieren und Verrichten der Notdurft.