Nein, du erhältst deine Leistungen von MetallRente, wenn du voraussichtlich mindestens sechs Monate erwerbsgemindert sein wirst oder bereits erwerbsgemindert warst.
Nein, du erhältst deine Leistungen von MetallRente, wenn du voraussichtlich mindestens sechs Monate erwerbsgemindert sein wirst oder bereits erwerbsgemindert warst.