Gilt der Freibetrag auch für die Zahlung der Beiträge zur Pflegeversicherung?

Freibetrag Sv-Beitrag

Beiträge zur Pflegeversicherung müssen für den gesamten Auszahlungsbetrag abgeführt werden, wenn dieser 2021 höher ist als 164,50 Euro bzw. bei gewählter Kapitalzahlung höher als 19.740 Euro.