Beiträge zur Pflegeversicherung müssen für den gesamten Auszahlungsbetrag abgeführt werden, wenn dieser 2021 höher ist als 164,50 Euro bzw. bei gewählter Kapitalzahlung höher als 19.740 Euro.
Beiträge zur Pflegeversicherung müssen für den gesamten Auszahlungsbetrag abgeführt werden, wenn dieser 2021 höher ist als 164,50 Euro bzw. bei gewählter Kapitalzahlung höher als 19.740 Euro.