Bei den Angeboten zur Arbeitskraftabsicherung sind nur laufende Beitragszahlungen möglich.

Nein, du kannst eine Betriebsrente innerhalb eines Vertrags entweder als laufenden (konstanten) Beitrag (der Normalfall für eine gute ergänzende Altersvorsorge) oder als laufenden variablen Beitrag aufbauen. Zwei Verträge sind möglich. Variable laufende Beiträge (oder auch Einmalbeiträge) sind dann sinnvoll, wenn regelmäßig auch schwankende Entgeltbestandteile wie Sonderzahlungen für die Altersvorsorge genutzt werden sollen. Es fallen für variable Beiträge aber etwas höhere Verwaltungskosten an. Die Beiträge können in beiden Varianten monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich gezahlt werden.