Kannst du eine Abfindung steuerfrei für deine betriebliche Altersvorsorge nutzen?

Abfindung

Erhältst du von deinem Arbeitgeber eine Abfindung, kannst du daraus für bis zu zehn Dienstjahre jeweils jährlich einen Betrag bis zu vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung (West) - das sind 2024 3.624 Euro - steuerfrei für einen Betriebsrentenvertrag nutzen. Du kannst deinen bestehenden Betriebsrentenvertrag um diese Summe aufstocken oder nachträglich einen neuen Betriebsrentenvertag über diese Summe abschließen.