Erhältst du von deinem Arbeitgeber eine Abfindung, kannst du daraus für bis zu zehn Dienstjahre jeweils jährlich einen Betrag bis zu vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung (West) - das sind 2024 3.624 Euro - steuerfrei für einen Betriebsrentenvertrag nutzen. Du kannst deinen bestehenden Betriebsrentenvertrag um diese Summe aufstocken oder nachträglich einen neuen Betriebsrentenvertag über diese Summe abschließen.