Nein, wir schützen dein Vermögen. Du kannst jederzeit Kapital aus deinem Vertrag entnehmen. Die Höhe der Auszahlung bis zum Rückkaufwert deines Vertrages kannst du selbst festlegen – dein Pflegeversicherungsschutz mindert sich entsprechend. Wir zahlen an deine Hinterbliebenen im Falle deines Todes eine Tofesfallleistung, wenn du nicht pflegebedürftig warst. Und wenn du nichts vererben willst und zahlst laufende Beiträge? Dann kannst du die Todesfallleistung abwählen und so den Beitrag verringern. Eine weitere Option: Falls du pflegbedürftig warst, aber noch Geld übrig ist, fließt dieses nach deinem Tod zurück an deine Erben.