Du erhältst unsere Leistungen, wenn du voraussichtlich mindestens sechs Monate lang deinen zuletzt ausgeübten Beruf aufgrund von Krankheit oder Unfall zu mindestens 50% nicht mehr ausführen kannst oder konntest. Zur Feststellung der Berufsunfähigkeit kannst du einen Arzt deines Vertrauens auswählen.
Deine Rentenleistung erhältst du ab Anerkennung der Erwerbsminderung durch den gesetzlichen Rentenversicherungsträger. Du erhältst von uns eine Erwerbsminderungsrente, wenn du voraussichtlich mindestens sechs Monate erwerbsgemindert sein wirst oder bereits erwerbsgemindert warst. Eine 100-prozentige Rente bekommst du bei einer Arbeitsfähigkeit von unter drei Stunden. Wenn der Arbeitsmarkt verschlossen ist, erhältst du die volle Leistung auch bereits bei teilweiser Erwerbsminderung zwischen 3 und 6 Stunden Erwerbsfähigkeit pro Tag. Ansonsten erhältst du bei einer Arbeitsfähigkeit von drei bis unter sechs Stunden täglich die 50-prozentige Rente. Mit unserer Erwerbsminderungsrente stockst du die gesetzlichen Leistungen bei Erwerbsminderung auf.
Bereits bei Verlust einer Grundfähigkeit erhältst du die versicherte Grundfähigkeitsrente, solange die Beeinträchtigung andauert bzw. bis zum Ende der vereinbarten Leistungsdauer. Wir zahlen dir die Grundfähigkeitsrente unabhängig von evtl. gesetzlichen Leistungen bei Erwerbsminderung und unabhängig davon, ob du noch arbeiten kannst.
Der MetallPflegschutz orientiert sich an den gesetzlichen Pflegegraden. Bereits bei Pflegebedürftigkeit nach Pflegegrad 2 erhälts du von uns eine Pflegerente. Du kannst bei uns zwischen Sofortschutz und einem Aufbauplan wählen. Im Sofortschutz hast du ab Vertragsschluss Anspruch auf deine Pflegerente. Der Aufbauplan garantiert dir den Pflegerentenanspruch nach acht Jahren.
Wir stellen dir deine Betriebsrente zum vertraglich vereinbarten Rentenbeginn bereit. Wenn du den Termin vorziehen möchtest, ist dies frühestens zu deinem 62. Geburtstag möglich. Für Verträge mit Beginn vor 2012 auch bereits frühestens zum 60. Geburtstag. Dann fällt deine Betriebsrente entsprechend geringer aus. Du kannst den Termin auch bis höchstens zum 75. Geburtstag nach hinten verschieben. Eine Verschiebung auf das Jahr, in dem du nicht mehr erwerbstätig bist und deine gesetzliche Rente beziehst, empfehlen wir. Eine Verschiebung ist besonders wichtig, wenn du eine Kapitalauszahlung statt einer lebenslangen Rente wünschst. Etwa ein halbes Jahr vor dem vereinbarten Rentenbeginn erhältst du von uns ein sogenanntes Ablaufschreiben mit Informationen zur voraussichtlichen Höhe deiner MetallRente. Dann musst du dich entscheiden, ob du zum verabredeten Zeitpunkt oder später deine betriebliche Altersversorgung als Rente oder als Kapitalzahlung oder eine Kombination von Kapitalzahlung und Rente erhalten willst.