Etwa ein halbes Jahr vor dem vereinbarten Leistungsbeginn erhältst du von uns ein Schreiben mit Informationen zur voraussichtliche Höhe deiner Altersversorgung. Du musst dann unter Berücksichtigung der geltenden beitragsrechtlichen und steuerlichen Regelungen entscheiden, ob du deine betriebliche Altersversorgung als Renten- oder Kapitalzahlung oder einer Kombination aus Rente und 30% Kapitalzahlung zum vertraglich vereinbarten Rentenbeginn oder erst später beziehen willst. Du kannst deinen Rentenbeginn bis höchstens zum 75. Geburtstag nach hinten verschieben. Wir empfehlen dir immer den Rat eines steuerlichen Beraters, z.B. auch des lokalen Lohnsteuerhilfevereins, in Anspruch zu nehmen.