Bekomme ich die MetallBerufsunfähigkeitsrente, auch wenn ich andere Tätigkeiten im Ernstfall ausführen könnte?

Auszahlung Metallrente Leistungen

Im Ernstfall wirst du nicht aufgefordert, eine andere Tätigkeit aufzunehmen. Du bekommst unsere Rente, wenn du deinen zuletzt ausgeübten Beruf aus gesundheitlichen Gründen zu mindestens 50% für mindestens sechs Monate nicht mehr ausführen kannst.