Dein privater MetallBerufsunfähigkeitsschutz ist nicht an deinen Arbeitgeber gebunden. Wechselst du den Arbeitgeber, führst du deinen Vertrag unverändert weiter. Dein Beitrag bleibt gleich. Das gilt auch, wenn du in einen Beruf mit einem höheren Risiko wechselst. Du musst uns darüber nicht informieren. Du hast jedoch immer die Möglichkeit einer Besserstufung, also einer Reduzierung deines Beitrags, wenn du in einen Beruf mit geringerem Risiko wechselst.

Dein privater MetallErwerbsminderungsschutz ist nicht an deinen Arbeitgeber gebunden. Wechselst du den Arbeitgeber, führst du deinen Vertrag unverändert weiter.

Dein privater MetallGrundfähigkeitsschutz ist nicht an deinen Arbeitgeber gebunden. Wechselst du den Arbeitgeber, führst du deinen Vertrag unverändert weiter.

Dein privater MetallPflegschutz ist nicht an deinen Arbeitgeber gebunden. Wechselst du den Arbeitgeber, führst du deinen Vertrag unverändert weiter.

Wenn dein neuer Arbeitgeber MetallRente anbietet, kannst du  deinen Vertrag dort einfach zu denselben guten Konditionen fortführen. Ist das nicht der Fall, hast du die Möglichkeit, dein erspartes Kapital auf das Betriebsrentenangebot deines neuen Arbeitgebers übertragen zu lassen oder den MetallRente Vertrag privat fortzusetzen. Sprich am besten vor  deinem Jobwechsel mit deiner Personalabteilung über die notwendigen Schritte.

MetallRiester ist deine private Altersvorsorge. An deinem Vertrag ändert sich bei einem Jobwechsel also nichts.