Für die Berufsunfähigkeitsrente musst du in der Regel nur Steuern auf den Ertragsanteil und keine Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung bezahlen (Ausnahmen: freiwillige KV-Mitglieder und diesen gleichgestellte Rückkehrer und Rückkehrerinnen). Weitere Fragen beantworten dir unsere MetallRenteBerater und Beraterinnen.

Für die Erwerbsminderungsrente musst du in der Regel nur Steuern auf den Ertragsanteil und keine Beiträge zur gesetzlichen Kranken­ und Pflegeversicherung bezahlen (Ausnahmen: freiwillige KV­Mitglieder und diesen gleichgestellte Rückkehrer). Weitere Fragen beantworten dir unsere MetallRente­Berater*innen.

Für die Grundfähigkeitsrente musst du in der Regel nur Steuern auf den Ertragsanteil und keine Beiträge zur gesetzlichen Kranken­ und Pflegeversicherung bezahlen (Ausnahmen: freiwillige KV­Mitglieder und diesen gleichgestellte Rückkehrer und Rückkehrerinnen). Weitere Fragen beantworten dir unsere MetallRente­Berater und Beraterinnen.

Wenn du unbefristet eine monatliche Pflegerente von uns beziehst, musst du darauf keine Steuern zahlen.

Wenn du die Beiträge in der Ansparphase steuerfrei aus deinem Bruttogehalt in die MetallRente eingezahlt hast („Bruttoentgeltumwandlung“), musst du die Leistungen in vollem Umfang versteuern. Auch Betriebsrentenleistungen mit Zulagenförderung (Riester) aus "Nettoentgeltumwandlung" sind voll steuerpflichtig.