Ja. Ausgaben für unsere Berufsunfähigkeitsversicherung gehören zu den Sonderausgaben, die du in der Einkommensteuererklärung steuermindernd geltend machen kannst.
Ja. Ausgaben für unsere Erwerbsminderungsversicherung gehören zu den Sonderausgaben, die du in der Einkommensteuererklärung steuermindernd geltend machen kannst.
Ja. Ausgaben für unsere Grundfähigkeitsversicherung gehören zu den Sonderausgaben, die du in der Einkommensteuererklärung steuermindernd geltend machen kannst.
Ja. Ausgaben für unsere Pflegeversicherung gehören zu den Sonderausgaben, die du in der Einkommensteuererklärung steuermindernd geltend machen kannst.
Wenn du die Beiträge aus deinem Bruttoeinkommen in die Betriebsrente einzahlst, gehen sie zu 100% ohne Abzug von Steuern in den Vertrag. Deshalb kannst du diese Beiträge nicht in deiner Einkommenssteuererklärung geltend machen.
Die Beiträge (Dein Eigenbeitrag + alle Zulagen = maximal 2.100 Euro jährlich) kannnst du in deiner Steuererklärung in der Anlage AV als Sonderausgabe geltend machen. Du erhältst von uns deshalb jedes Jahr eine Beitragsbestätigung. Ergibt sich daraus für dich eine Steuerersparnis, die höher ist als die Zulagen, erstattet dir das Finanzamt den Mehrbetrag.