Kann ich mich auch für eine Kapitalzahlung statt einer Rente entscheiden?

Auszahlung Kapitalauszahlung

Ja, es ist eine Teil- oder Vollkapitalzahlung bei Rentenbeginn möglich, wenn du die Beiträge aus deinem Bruttgehalt angespart hast. Voraussetzung hierfür ist die rechtzeitige Beantragung vor dem vereinbarten Rentenbeginn.

Neben der Rente kannst du dir zu Rentenbeginn einmalig bis zu 30 Prozent des angesparten Kapitals auszahlen lassen. Dadurch verringert sich jedoch deine zukünftige monatliche Rente und du musst die Kapitalauszahlung mit deinem individuellen Steuersatz versteuern.