Bei einer Kapitalzahlung wird das Versorgungskapital fiktiv lediglich auf 10 Jahre verteilt und man zahlt monatlich 10 Jahre lang den entsprechenden Beitrag. Der Freibetrag dafür liegt 2024 bei 21.210 Euro (120 x 176,75 Euro). Beiträge zur Pflegeversicherung müssen jedoch auf das gesamte Versorgungskapital abgeführt werden, wenn es höher ist als 21.210 Euro.