Wenn du die Riester-Förderung mit Zulagen für den Aufbau einer Betriebsrente genutzt hast, musst du keine Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung zahlen.
Wenn du die Riester-Förderung mit Zulagen für den Aufbau einer Betriebsrente genutzt hast, musst du keine Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung zahlen.