Was ist der Unterschied zwischen pauschalem und „spitzem“ Arbeitgeberzuschuss? Warum kann der Arbeitgeber auch weniger als pauschal 15% Zuschuss gewähren?

Betriebsrentenstärkungsgesetz Brsg

Der Arbeitgeber muss den Zuschuss bis zur Höhe von 15% der Sozialversicherungsersparnis, die ihm dadurch entsteht, dass der Beschäftigte Bruttoentgelt umwandelt, weitergeben. Bei der Bruttoentgeltumwandlung spart nämlich nicht nur der Arbeitnehmer Sozialversicherungsbeiträge, die seinen Nettoaufwand reduzieren, sondern auch der Chef. Der Arbeitgeber kann aber auch individuell ermitteln, wie hoch seine Sozialversicherungsersparnis ganz genau pro Beschäftigten beträgt. Das nennt man „spitze Abrechnung“. Wie hoch die Ersparnis ist, hängt von vielen Faktoren ab, zum Beispiel Höhe des Bruttogehalts, Versicherungsstatus oder auch Steuerklasse des Beschäftigten. Diese individuelle Ermittlung ist auch für den Arbeitgeber deshalb relativ aufwändig und die Höhe des Betrags kann bei Veränderungen auch schwanken.

In der Regel entscheiden sich Betriebe deshalb für eine pauschale Regelung von 15%, 20% oder auch 30% und mehr. Hier ändert sich der Zuschussbetrag nur dann, wenn Arbeitnehmer den Entgeltumwandlungsbetrag verändern. Zum Beispiel: Bei 100 Euro Umwandlung gibt es 15 Euro Zuschuss, wenn der Beschäftigte auf 150 Euro erhöht, gibt es entsprechend 22,50 Euro Zuschuss pro Monat.